IPMA® Level D: Rezertifizierung

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Sie sind Inhaber eines Level D-Zertifikats und fragen sich, wie die Rezertifizierung abläuft? Hier finden Sie einen Überblick.

Hinweis

Alle Angaben beziehen sich auf die Zertifizierung nach IPMA® Level D in Deutschland. Für die Rezertifizierung in Österreich und der Schweiz können andere Regeln gelten.

Gültigkeit des Zertifikats

Das IPMA® Level D-Zertifikat ist für 5 Jahre gültig und muss anschließend verlängert werden. Sie müssen sich alle 5 Jahre rezertifizieren lassen, wenn Sie weiterhin den Titel entsprechend Ihres Zertifikats tragen möchten.

Der Ablauf der Rezertifizierung

IPMA® Level D Rezertifizierung
  1. Die Erst-Zertifizierung: Sie absolvieren Ihre Zertifizierungsprüfung und erhalten das Zertifikat. Sie sammeln weitere Erfahrung im Projektgeschäft und bilden sich regelmäßig weiter.
  2. Der Intermediate Check: Nach etwa der Hälfte der Gültigkeitsdauer wird seitens der PM-ZERT geprüft, ob die Zertifizierungsanforderungen weiterhin erfüllt sind. Sie füllen ein Formular aus, in dem Sie unter anderem Ihre Projekterfahrung und Weiterbildungen erfassen. Senden Sie das ausgefüllte Formular innerhalb von zwei Monaten an die PM-ZERT zurück. Dieser I-Check ist nicht verpflichtend, jedoch empfehlenswert: Wenn Sie die Informationen gewissenhaft aufbereiten, sparen Sie Arbeit nach den 5 Jahren und legen bereits früh eine gute Grundlage.
  3. Die Information zur Rezertifizierung: Sofern Ihre E-Mail-Adresse bei der PM-ZERT vorliegt, erhalten Sie etwa 2-3 Monate vor Ablauf des Zertifikats eine Nachricht über die anstehende Rezertifizierung. Unabhängig davon sollten Sie sich früh einen Termin im Kalender vormerken, da Sie selbst für die Einhaltung aller Termine verantwortlich sind – auch ohne separate Information.
  4. Die Rezertifizierung: Sie laden alle Dokumente und Nachweise online im Zertifizierungsportal hoch. Ein Assessor prüft anschließend alle Informationen und Sie erhalten eine Information über die erfolgreiche Rezertifizierung oder aber Auflagen bzw. Nachforderungen von Nachweisen.

Noch mehr Informationen

Level-D-Guide

Alle wichtigen Informationen zur Zertifizierung im praktischen PDF-Format

Der umfassende Guide zur Zertifizierung nach IPMA® Level D

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Weitere Fragen?

Fragen zu unseren Produkten oder zur Zertifizierung? Wir sind gern für Sie da!

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Einzureichende Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen zur erfolgreichen Rezertifizierung eingereicht werden:

  • Antrag: Diese Excel-Datei kennen Sie bereits von Ihrer Erstzertifizierung.
  • Selbstbewertungsbogen: Dieses Tabellenblatt befindet sich in der gleichen Datei wie der Antrag – und auch diesen haben Sie bereits bei der Erstzertifizierung ausgefüllt.
  • Weiterbildungsnachweise: Für eine erfolgreiche Rezertifizierung müssen Sie 35 Weiterbildungsstunden pro Jahr nachweisen. Hierfür können Sie Weiterbildungen, Konferenzen, Selbststudium, eigene Publikationen oder Vorträge nutzen. Alle Angaben hinterlegen Sie in einem separaten Formular und untermauen diese mit Nachweisen, z. B. Teilnahmebestätigungen. Sind Sie GPM-Mitglied, können Sie allein dafür 11 Weiterbildungsstunden anerkennen lassen.

Fragen und Antworten

Was ist, wenn ich während der fünf Jahre in Elternzeit oder Mutterschutz war?

Waren Sie aufgrund gesetzlich geschützter Zeiten nicht aktiv im Berufsleben tätig, können Sie diese Zeiträume auf die 5 Jahre aufschlagen, wenn Sie die entsprechenden Nachweise einreichen.

Was ist, wenn ich keine Benachrichtigung über die Rezertifizierung erhalte?

Sie sind selbst dafür verantwortlich, die Termine einzuhalten und alle Unterlagen pünktlich einzureichen. Verlassen Sie sich im Zweifelsfall nicht auf eine mögliche Nachricht, sondern richten Sie sich idealerweise direkt nach der erfolgreichen Erst- bzw. letzten Rezertifizierung einen Termin im Kalender ein.

Was passiert, wenn ich das Verfahren zur Rezertifizierung zu spät einleite?

Ihr Zertifikat verliert automatisch nach 5 Jahren seine Gültigkeit, wenn Sie es nicht pünktlich verlängern. Falls Sie innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der 5 Jahre eine Begründung für die Verspätung sowie alle Nachweise erbringen, kann die Gültigkeit wieder hergestellt werden. Nach Ablauf der 6 Monate ist das Zertifikat endgültig ungültig.

Wo informiere ich mich, wenn ich weitere Fragen habe?

Detailfragen klären Sie am besten direkt mit der Zertifizierungsstelle PM-ZERT. Kontaktinformationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.gpm-ipma.de/zertifizierung/kontakt_pm_zert.html

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